Der Dieselskandal ist bei Mercedes-Benz derzeit wieder ganz oben auf der Tagesordnung zu finden. Im Zusammenhang mit Vorwürfen der Abgasmanipulation steht ein Musterverfahren, welches vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am 27.09.23 beginnt. In dem jetzt beginnenden Prozess gegen die Mercedes-Benz Group AG wegen des Vorwurfs der Verletzung von Kapitalmarktinformationspflichten geht es um eine Schadensersatzforderung von rund 900 Millionen Euro. Der Vorwurf der Kläger lautet, dass die damalige Daimler AG es pflichtwidrig unterlassen habe, den Kapitalmarkt im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen in Dieselfahrzeugen zu informieren. Medienberichten zufolge hält Mercedes-Benz die Ansprüche der Kläger für unbegründet.
Der Musterprozess wird von Klägerseite von der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft geführt. In dem Musterverfahren wird geklärt, ob sich Daimler gegenüber Investoren wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten schadensersatzpflichtig gemacht hat. TILP vertritt in den Anlegerklagen, die am 27.09.2023 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart beginnen, eine Vielzahl privater und über 200 institutionelle Anleger. Insgesamt fordern die Kläger rund 900 Millionen Euro an Schadensersatz von der Daimler AG/Mercedes-Benz Group AG .
„Die klagenden Investoren werfen Daimler die Verletzung kapitalmarktrechtlicher Pflichten im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vor. Insbesondere erheben die Kläger den Vorwurf, dass Daimler die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen und die hiermit verbundenen Risiken und Kosten dem Kapitalmarkt verschwiegen und diesen über die wahren Umstände getäuscht hat“, heißt es bei TILP zur erhobenen Klage. Die Höhe des Schadensersatzes von fast einer Milliarde Euro ergibt sich laut Kläger aus dem gefallenen Aktienkurs. Während der von den Klägern behaupteten Desinformationsphase vom 10.07.2012 bis 20.06.2018 ist der Kurs der Daimler-Aktie von über 90 Euro auf unter 60 Euro gesunken.
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