Mehrere Hundertausend Autofahrer haben in den vergangenen Wochen ihren Kfz-Versicherer gewechselt. Günstigere Tarife waren der Hauptgrund. Der jährliche Stichtag 30. November hat sie zur Eile angetrieben. Doch noch ist nicht aller Tage Abend. Der 30. November 2016 ist zwar Geschichte. Aber wenn der Versicherte erst später erfährt, dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird, gibt es noch eine „Ausfahrt“ zu einer anderen Versicherung: Sonderkündigungsrecht.
Denn: Erst mit Erhalt der Beitragsrechnung und Kenntnis über den höheren Beitrag beginnt laut der HUK Coburg eine einmonatige Kündigungsfrist zu laufen. Darum sollte die Rechnung sehr genau gelesen werden, falls ein Sonderkündigungsrecht besteht, muss der aktuelle Versicherer seine Kunden klar und deutlich darauf hinweisen. Dem Wechsel zu einem günstigeren Kfz-Versicherer steht dann auch nach dem 30.11. nichts mehr im Weg.
Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall noch, denn die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind nach wie vor erheblich: Oft lassen sich so ein paar hundert Euro pro Jahr einsparen. Jedoch: Die angebotenen Leistungen sollten in etwa gleich sein. Sonst hat man im Schadensfall mit Zitronen gehandelt.
Beim Preisvergleich helfen entsprechende Portale im Internet. Doch Vorsicht, nicht immer berücksichtigt ein Portal alle Anbieter. Wechselwillige sollten also in mehreren Portalen gleichzeitig recherchieren. Die Rechner arbeiten auf Provisionsbasis, sind also nur bedingt unabhängig. Einige Direktversicherer sind dort gar nicht zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei Direktversicherern oder auch die Anfrage bei der Altversicherung, ob sie es mit der Erhöhung ernst meint. (Bild: HUK)
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