Egal ob PKW, Wohnmobil oder „nur“ das Navi gestohlen oder das ganze Fahrzeug weg – sofort die Polizei einschalten.
Da ist der Schreck groß: Zurück vom Einkauf und das Auto ist weg. Alle halbe Stunde muss irgendein Autofahrer in Deutschland diese Erfahrung machen. Zwar ging die Zahl der Autodiebstähle nach jetzt für 2014 gemachten Angaben des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) um 4,8 Prozent zurück, doch die Unternehmen zahlten an ihre Kunden dennoch mit rund 262 Millionen Euro fast die gleiche Entschädigungssumme aus wie ein Jahr zuvor. Grund: Der durchschnittliche Wert der geklauten Pkw ist auf eine neue Rekordhöhe gestiegen.
Oftmals sind organisierte, höchst professionell agierender Banden am Werk. Teilweise haben sie es auch „nur“ auf wertvolle Einzelteile wie Navigationsgeräte oder Airbags abgesehen. Der böse Spruch „Kaum gestohlen – schon in Polen“ hat hier seinen Ursprung. Die Chance, dass die Einzelteile oder das entwendete Fahrzeug wieder aufgefunden werden, sind laut dem Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern eher gering.
Als erste Maßnahme sollte sofort die Polizei informiert werden, damit sie unverzüglich eine Fahndung einleiten kann. Dafür bietet sich an, umgehend mit dem Mobiltelefon die Notrufnummer 110 anzurufen. Je weniger Zeit zwischen dem Entwenden des Fahrzeugs und dem Beginn der polizeilichen Ermittlungen verstreicht, desto größer ist die Chance, die Diebe zu schnappen und das Auto wiederzubekommen. Mit dem Anruf bei der Polizei lässt sich auch gleich klären, ob das Fahrzeug möglicherweise „nur“ abgeschleppt wurde. Dann ist man – je nach Lage der Dinge – mit rund 200 Euro „Finderlohn“ wieder im Besitz des fahrbaren Untersatzes. Wem mit dem Auto auch die Geldbörse einschließlich der darin befindlichen Ausweise, Bank- und Kreditkarten abhanden gekommen ist, der muss zudem umgehend die jeweilige Notfallnummer anrufen und die Karten sperren lassen.
Handelt es sich zweifelsfrei um einen Diebstahl, bleibt dem Bestohlenen der Weg zur nächsten Polizeidienststelle nicht erspart, um dort Anzeige zu erstatten. In der Regel kommen nämlich keine Polizisten mehr zum Tatort, weil es dort für sie keine Spuren mehr sicherzustellen gibt. Auf dem Revier sollte der Geschädigte möglichst genaue und ehrliche Angaben zu Fahrzeug, seiner Ausstattung, Kfz-Nummer, Kilometerstand, Abstellort und -zeitpunkt und anderen Fragen machen. Dabei empfiehlt es sich, den Fahrzeugschein zu Hilfe zu nehmen.
Anschließend ist der eigene Kfz-Versicherer zu benachrichtigen. Ein Autodiebstahl wird grundsätzlich von der Teilkasko abgedeckt. Doch die Versicherungsunternehmen wollen zuvor ebenso detailliert und präzise über den Diebstahl und das entwendete Fahrzeug informiert werden wie die Polizei. Fallen bei diesen beiden Aussagen Widersprüche oder Ungereimtheiten auf, kann sich dies zum Nachteil des Versicherten auswirken. Helmut Weinand
Autor: Helmut Weinand
Foto: Waeco
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