Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, ist vor kleinen oder größeren Unfällen, aber auch vor Schäden durch äußere Einwirkungen nicht gefeit. Zum Glück gibt es die Kfz-Versicherung, die in solchen Fällen einspringt. Doch gibt es erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Leistungen. Doch worin liegen die Unterschiede der verschiedenen Kfz-Versicherungen genau?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Sie ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und kommt für Schäden auf, die der Autofahrer bei anderen verursacht hat, z.B. Blech-, Personen- und Vermögensschäden. Die Versicherungsprämie ergibt sich aus der individuellen Schadenfreiheitsklasse.
Die Teilkaskoversicherung
Sie ist eine freiwillige Versicherung, mit der sich Fahrzeughalter gegen Schäden am eigenen Auto durch äußere Einflüsse absichern. Wildunfälle zählen ebenso dazu, wie der Fahrzeugdiebstahl. Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus Typ- und Regionalklasse sowie der Höhe der Selbstbeteiligung.
Die Vollkaskoversicherung
Wer sich einen Neuwagen oder jungen Gebrauchtwagen zulegt, schließt oft freiwillig eine Vollkaskoversicherung ab. Sie reguliert selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismusschäden. Durch die Höhe der Selbstbeteiligung kann man die Höhe der Versicherungsprämie beeinflussen.
Das sagt das Gesetz
In Deutschland sieht das Gesetz seit 1965 eine Versicherungspflicht für jedes zugelassene Fahrzeug vor. Wer ohne Kfz-Haftpflicht am Straßenverkehr teilnimmt, muss mit hohen Bußgeldern oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Der Gesetzgeber schreibt Versicherungsgesellschaften bestimmte gesetzliche Mindestdeckungssummen vor. Diese liegen bei 7,5 Millionen Euro (Personenschäden), 1,12 Million Euro (Sachschäden) und 50.000 Euro (Vermögensschäden). Einige Kfz-Versicherungen erhöhen die Gesamt-Deckungssumme freiwillig auf 100 Millionen Euro (So auch AdmiralDirekt). Das entspricht Expertenempfehlungen.
Wie hoch der Versicherungsbeitrag für die Kfz-Haftpflicht ausfällt, liegt bei den Versicherungsgesellschaften. Die gängige Praxis ist jedoch wie folgt: Sie stufen den Fahrzeughalter in eine Schadenfreiheitsklasse ein. Wer lange unfallfrei gefahren ist, steigt in eine höhere Klasse auf und zahlt niedrigere Beiträge. Selbstverursachte Unfälle haben eine Abstufung in eine niedrige Klasse zur Folge, sprich höhere Versicherungsbeiträge. Fahranfänger und Personen, die erstmals ein Fahrzeug versichern, steigen mit sehr hohen Beiträgen ein. Den geringsten Beitrag zahlen Autofahrer, die seit 31 bis 35 Jahren unfallfrei unterwegs sind. Doch worauf man beim Abschluss einer Kfz-Versicherung geachtet werden?
Grobe Fahrlässigkeit
Versichert die Kfz-Versicherung grobe Fahrlässigkeit - zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel - mit, so kommt sie für den verursachten Schaden in vollem Umfang auf. Ausgenommen sind Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Tierunfälle
Nicht nur Wildunfälle, sondern auch Zusammenstöße mit anderen Tieren können erhebliche Schäden verursachen. Eine Teilkaskoversicherung sollte sämtliche Tierunfälle abdecken und auch Folgeschäden durch Marderbisse (z.B. den Austausch einer, durch Kabelbiss defekten Wasserpumpe) regulieren.
Neuwertentschädigung
Wer einen Neuwagen versichert, sollte darauf achten, dass die Versicherung bei Totalschäden oder Diebstahl möglichst lange den Neupreis ersetzt.
Schadensfreiheitsrabatt und Rabattretter
Der über viele Jahre "erarbeitete" Schadenfreiheitsrabatt sollte auch bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung erhalten bleiben. Das gilt auch für den "Rabattretter", der nach einem Unfall die Einstufung in eine niedrige Schadenfreiheitsklasse verhindert.
"Mallorca-Police"
Die sogenannte "Mallorca-Police" reguliert Schäden, die bei Unfällen mit dem Mietwagen im Ausland verursacht wurden. Sie sollte in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten sein.
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