Rasen im Straßenverkehr ist höchst gefährlich und kann brutal grausame Folgen haben! Das hat das illegale Straßenrennen der beiden Raser, die am 01.02.2016 mit über 160 km/h über den Kurfürstendamm sausten und in dessen Folge ein Mann ums Leben kam, verdeutlicht. Heute nun fällte der Bundesgerichtshof (BGH) als zweite Revisionsinstanz das endgültige Urteil: Der BGH sah in dem Verhalten eines der beiden Angeklagten, der mit einer Geschwindigkeit von etwa 160 – 170 km/h ungebremst mit einem anderen Fahrzeug, dessen Fahrer bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich eingefahren war, mit tödlicher Folge kollidierte, einen Tötungsvorsatz als gegeben an. Damit bestätigte das BGH die Rechtsauffassung des Landgerichts Berlin nicht nur in dieser Hinsicht, sondern zudem in der Bewertung des Vorliegens der Mordmerkmale der Heimtücke und der Tötung aus niedrigen Beweggründen. Dieser Fahrer ist nunmehr ein rechtskräftig verurteilter Mörder. Für Polizei und Justiz ist dieses Urteil ein klares Signal in Richtung der Renn-Community: Illegale Autorennen, bei denen Menschen zu Tode kommen, sind keine Bagatell-, sondern Tötungsdelikte.
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