Die aktuelle Situation der Old- und Youngtimerszene im Jahr einer entscheidenden Bundestagswahl veranlasst den DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V., Fragen an die im Bundestag vertretenen Parteien zu stellen. Über die schon traditionell vor Wahlen eingereichten Wahlprüfsteine hinaus, die im Lauf des Sommers beantwortet werden sollen, stellt DEUVET Präsident Peter Schneider den Sprechern der Parteien gezielte Fragen zur historischen Mobilität. Heute antwortet Oliver Luksic, der Sprecher Verkehr & digitale Infrastruktur der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag.
DEUVET: Die Zulassung und Nutzung von Kraftfahrzeugen mit Benzin- oder Dieselmotor wird in Zukunft stark begrenzt. Das trifft besonders die Besitzer von Liebhaberfahrzeugen wie Oldtimer und Youngtimer.
Sollte der Gesetzgeber weiterhin eine unbegrenzte Nutzung dieser Fahrzeuge zulassen?
Oliver Luksic: Ganz klar, ja. Die Grünen und auch Teile der Union, wie Markus Söder, mögen ein Verbrennerverbot wünschen. Aus meiner Sicht wäre es unsozial, wirtschaftlich dramatisch und ökologisch unsinnig. Daher lehne ich es ab. Gerade Menschen auf dem Land, Ältere und Geringverdiener wären besonders betroffen. Gleichzeitig hätte ein politisches Verbot schwerste Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Wertschöpfung des deutschen Fahrzeugbaus. Statt auf Verbote und einseitige Subventionen setze ich daher auf einen technologieoffenen Innovationswettbewerb. Denn bedarfsgerechte Mobilität heißt in Zukunft wohl auch Antriebsauswahl. Gerade für die Bestandsflotte bieten hier alternative Kraftstoffe eine nachhaltige Chance, die wir nicht einfach übergehen dürfen. Denn so können auch historische Fahrzeuge mit Verbrennungskraftmaschinen CO2-neutral betrieben werden. Oldtimer sind damit ein Beweis, dass die bestehende Flotte nachhaltig und ressourcenschonend weiter genutzt werden kann.
DEUVET: Nach einem voraussichtlich unumgänglichen Verbot der Neuzulassung von Fahrzeugen mit diesen Motoren wird es sicher überhaupt nicht mehr möglich sein, ein Oldtimerfahrzeug nach jahrelanger Restaurierung zuzulassen. Würden Sie hierfür Ausnahmen befürworten.
Oliver Luksic: Wie bereits gesagt lehne ich Verbrennerverbote grundsätzlich als Symbolpolitik ab. Sollte es dennoch zu Einschränkungen kommen, so muss, ähnlich wie es bereits heute durch das H- bzw. das rote 07-Kennzeichen für Umweltzonen gilt, eine unbürokratische Lösung für Oldtimer geschaffen werden. Aufgrund der geringen Fahrleistung wäre ein Aussperren solcher Fahrzeuge in diesem Fall absolut unsinnig. Aus demselben Grund hat die FDP-Bundestagsfraktion auch einen Antrag zur Verlängerung der HU-Intervalle für Oldtimer mit einer jährlichen Laufleistung unter 2000 Km eingebracht. Denn wir brauchen weniger Verbote und Bürokratie und mehr Verhältnismäßigkeit. Als Freie Demokraten bekennen wir uns zum Eigentum und setzen uns für den Bestandsschutz zugelassener Fahrzeuge ein.
DEUVET: Die Nutzung von Oldtimern beträgt im Durchschnitt 1500 Kilometer im Jahr. Teilweise werden sie bei Freizeitfahrten eingesetzt, die sonst mit einem anderen Fahrzeug durchgeführt würden. Sollte eine uneingeschränkte Nutzung weiterhin möglich sein.
Oliver Luksic: Die Halter von Old- und Youngtimern sind aktiv in der Bewahrung zeithistorischer Güter. Gerade für Deutschland als Autoland ist die Bewahrung des automobilen Kulturgutes wichtig und richtig, sind doch viele gesellschaftlich wie auch persönliche Meilensteine damit verknüpft. Viele dieser Fahrzeuge werden dafür akribisch und liebevoll gepflegt, restauriert und instandgehalten. Angesichts der Nutzungsprofile und der geringen Laufleistung wären Einschränkungen ohne große Wirkung auf die Umwelt, aber umso vernichtender für die Szene.
DEUVET: Oldtimer haben an der Gesamtfahrleistung von Personenkraftwagen einen Anteil von 0,14 %. Sind unter diesem Aspekt Fahrverbote für Oldtimer in Umweltzonen etc. überhaupt verhältnismäßig anwendbar?
Oliver Luksic: Durch die getroffene Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit H- und rotem 07-Kennzeichen ist diesen die Einfahrt in Umweltzonen möglich. Gleiches gilt auch für ausländische Oldtimer ab einem Mindestalter von 30 Jahren und bei gutem Erhaltungszustand. Die bestehenden Ausnahmeregelungen sollen erhalten bleiben. Beim Thema Diesel-Fahrverbote ist es aktuell dagegen den betroffenen Kommunen überlassen, Oldtimer von Einfahrverboten auszunehmen. Eine Lösung vergleichbar dem bisherigen Umgang mit Umweltzonen ist aus meiner Sicht auch für die Zukunft der beste Weg. Die Frage der juristischen Verhältnismäßigkeit muss allerdings abschließend durch die Gerichte entschieden werden. Aber auch dort sehe ich gute Chancen, dass pauschale Anti-Oldtimer-Maßnahmen angesichts der bisherigen Rechtslage und den Nutzungsumständen (geringe Laufleistung, meist beschränkter Nutzungsraum & langfristige Weiternutzung bestehender Fahrzeuge) keinen Bestand hätten.
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