Der deutsche Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat in Berlin sein Konzept für eine Pkw-Maut vorgestellt. Danach wird in Deutschland ab 2016 eine "Infrastrukturabgabe" erhoben. Diese gilt für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die das öffentliche Straßennetz, also nicht nur die Autobahnen, in Deutschland nutzen.
Dobrindt: "Mit der Infrastrukturabgabe wollen wir die Nutzer stärker an der Finanzierung unserer Straßen beteiligen. Die Einnahmen durch im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge belaufen sich in einer Wahlperiode auf 2,5 Milliarden Euro. Diese Mittel werden wir zusätzlich und direkt in unsere Straßen investieren. Halter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen werden nicht mehr Geld bezahlen als heute."
Abgabebefreiung für Elektrofahrzeuge und andere Kfz
Die Infrastrukturabgabe gilt für Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen. Geplant ist, dass Halter von in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen über einen Freibetrag in der Kfz-Steuer entlastet werden, der die Ausgaben für die "Infrastrukturabgabe" vollständig und unbürokratisch kompensiert. Kraftfahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind (z. B. Elektrofahrzeuge oder Kraftfahrzeuge behinderter Personen), sollen wirkungsgleich von der "Infrastrukturabgabe" befreit werden.
Halter, deren Kraftfahrzeug in Deutschland zugelassen ist, entrichten die Infrastrukturabgabe für ein ganzes Jahr. Die Höhe der Jahresvignette richtet sich nach der Umweltfreundlichkeit, dem Hubraum und dem Zulassungsjahr der Kraftfahrzeuge entsprechend der Systematik im Kraftfahrzeugsteuergesetz.
So wird die "Infrastrukturabgabe" berechnet:
Folgende Bemesungsgrundlagen sind angedacht: Fahrzeuge, die ab Juli 2009 zugelassen wurden, zahlen mit Otto- oder Wankelmotor eine Infrastrukturabgabe von zwei Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum bis zu einer festgelegten Kappungsgrenze von 5000 ccm. Die Maut für Dieselfahrzeuge wird mit 9,50 Euro je 100 ccm Hubraum bis zu einer festgelegten Kappungsgrenze von 1100 ccm berechnet. Fahrzeuge, die vor Juli 2009 zugelassen wurden, zahlen die für die jeweiligen Schadstoffklassen vorgesehenen Beträge je 100 ccm Hubraum, ebenfalls jeweils bis zu einer festgelegten Maximalgrenze.
Ausländer zahlen auch!
Halter von nicht in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen können zwischen einer Vignette für zehn Tage (10 Euro), zwei Monate (20 Euro) oder ein Jahr (Höhe abhängig von den Eigenschaften des Fahrzeugs) wählen und sie über das Internet erwerben. Zusätzlich ist der Erwerb an Tankstellen möglich.
Zahlreiche Vereinigungen und Verbände, angefangen beim ADAC, über die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft bis hin zum Verband der Automobilindustrie (VDA), haben bereits ihre Bedenken zu der neuen, geplanten "PKW-Maut" geäußert. Geht der Schuss am Ende nach hinten los, und wir alle zahlen bald überall für die Straßennutzung?
Quelle: BVMI
2 Kommentare
Cynar
9. Juli 2014 20:50 (vor über 10 Jahren)
Pano
9. Juli 2014 15:51 (vor über 10 Jahren)
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