Der Überfall Russlands auf die Ukraine hat viele westeuropäische Firmen - darunter auch Mercedes-Benz - veranlasst, ihre lokale Fertigung in Russland einzustellen und die Geschäftsbeziehungen mit dem angreifenden Land vorerst auf Eis zu legen. Geht das denn eigentlich so ohne weiteres? Was ist denn mit den Menschen, die in Russland einen neuen Mercedes-Benz gekauft haben? Stehen ihnen keine Rechte auf Ersatzteilversorgung und damit auch das Recht auf die Nutzung ihrer Fahrzeuge zu? Dafür haben sie ja bezahlt. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ greift in seiner aktuellen Ausgabe Nr. 19 die Thematik auf und mahnt, dass den deutschen Autokonzernen (und damit ist auch Mercedes-Benz gemeint) womöglich teure Kundenklagen ins Haus stehen könnten.
Als Mercedes-Benz 2019 sein neues Pkw-Werk Moscovia mit einer Investition von 250 Millionen Euro in Russland eröffnete, galt Russland noch als Zukunftsmarkt. Mercedes-Benz wollte dort produzieren, wo die Kunden sind. Immerhin liefen in dem Werk dann rund 50.000 Mercedes-Pkw für den russischen Markt vom Band. Doch damit ist jetzt erst einmal Schluss. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine stellt der Stuttgarter Konzern - so wie auch BMW und Volkswagen - die lokale Produktion von Mercedes-Fahrzeugen ein und gab darüber hinaus bekannt, keine Mercedes-Fahrzeuge nach Russland exportieren zu wollen.
Dieser Vorgang indes könnte gerichtliche Nachspiele haben, berichtet „Der Spiegel". Laut Volker Treier, Außenwirtschaftschef des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), bestehe nämlich „das Risiko von Rückkäufen“. Und das könnte sehr teuer für die Fahrzeughersteller werden. Die Automobilbauer sind nämlich laut russischem Gesetz innerhalb gesetzter Garantiefristen dazu verpflichtet, den Mercedes-Kunden im Fall des Falles Ersatzteile zu liefern. Viele dieser Ersatzteile dürfen aber wegen der bestehenden EU-Sanktionen nicht nach Russland geliefert werden. Werden den Kunden aber Ersatzteile nicht zur Verfügung gestellt bzw. vorenthalten, könnten, so schreibt es „Der Spiegel“, „betroffene Kunden eine Klage wegen Vertragsbruchs anstrengen und womöglich den kompletten Kaufpreis zurückerhalten. Darüber hinaus könnte ihnen Schadensersatz für die Zeit zustehen, in der sie ihr Auto nicht nutzen konnten."
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