Wer an heißen Tagen ein Cabrio sein eigen nennt, hat es besonders gut. Dach auf - Scheiben runter - hmmhh, ist das herrlich - Fahrgenuss pur. Doch Vorsicht: Die Sache hat mitunter auch einen Haken - und der kann laut aktueller Rechtslage in Form eines Abschleppunternehmes dann in Erscheinung treten, wer sein Cabriolet mit offenem Fenster parkt. Klingt komisch, ist aber kein Witz, wie die R+V Versicherung mitteilt. In dieser Sache spielt es übrigens keine Rolle, ob das Verdeck geöffnet ist oder nicht. Der Grund für die scheinbar widersprüchliche Rechtslage: Der Straßenverkehrsordnung zufolge müssen grundsätzlich alle Kraftfahrzeuge beim Parken gegen unbefugte Benutzung gesichert sein. Das gilt auch für Cabrios. „Das bedeutet, dass die Fahrer sie nicht mit offenen Fenstern abstellen dürfen – selbst wenn das Parken mit geöffnetem Verdeck erlaubt ist“, sagt Karl Walter, Abteilungsdirektor Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung.
Die Begründung: Dritte ohne Fahrerlaubnis könnten sich Zugang zum Fahrzeug verschaffen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden – und zwar ohne große Hindernisse überwinden zu müssen. Aus Sicherheitsgründen darf die Polizei also jedes Fahrzeug – nicht nur Cabrios – mit offenen Fenstern abschleppen lassen. Auf den Halter kommen dann die kompletten Abschleppkosten und Gebühren zu. Die Polizei muss hierbei jedoch sicherstellen, dass diese Maßnahme verhältnismäßig ist. (Bild: Daimler; Newsquelle: R+V)
Autor: Mathias Ebeling
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