Ein Saisonkennzeichen erlaubt es Ihnen, ein Fahrzeug innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu fahren. Außerhalb dieses Gültigkeitszeitraums muss das Fahrzeug ruhen. Für manche Autos oder Motorräder, die ohnehin nur im Sommer genutzt werden, kann das Saisonkennzeichen eine große Geldersparnis bedeuten.
Wann gilt ein Saisonkennzeichen?
Saisonkennzeichen unterscheiden sich von regulären Kfz-Kennzeichen durch zwei Zahlen zwischen eins und zwölf, die am rechten Rand zu finden sind. Sie zeigen die Monate an, in denen das Fahrzeug genutzt werden darf. Ein Auto, dessen Saisonkennzeichen die Zahlen 4 und 10 zeigt, darf beispielsweise von April bis Oktober gefahren werden.
Der Zulassungszeitraum des Saisonkennzeichens kann zwei bis elf Monate lang andauern. Sie legen ihn einmalig fest, das bedeutet, auch in den Folgejahren ist das Fahrzeug in dieser Zeitspanne immer automatisch angemeldet. Wenn Sie den Gültigkeitszeitraum ändern möchten, müssen Sie dafür ein neues Kennzeichen beantragen.
Wann und für wen sich das Saisonkennzeichen lohnt
Saisonkennzeichen sind eine optimale Lösung für alle Fahrzeuge, die im Winter nicht gefahren werden. Das gilt beispielsweise für Oldtimer, Wohnmobile, Cabrios und Motorräder. Als Fahrzeughalter sparen Sie mit einem Saisonkennzeichen sowohl Zeit als auch Geld: Die Kfz-Steuer und die Versicherungsbeiträge müssen außerhalb des Nutzungszeitraums beispielsweise nicht gezahlt werden.
Stellen Sie außerdem die Ersparnisse durch das Saisonkennzeichens den möglichen Kosten gegenüber. Nur so können Sie herausfinden, ob es wirklich lohnenswert ist. Beispielsweise kann der private Stellplatz, den Sie für das Fahrzeug im Winter brauchen, die Kosten deutlich in die Höhe treiben. Zudem kann sich für manche Fahrzeughalter ein Wechselkennzeichen als günstiger erweisen, wenn Sie nach der Saison auf ein Winterauto umsteigen.
Saisonkennzeichen beantragen: Kosten und nötige Dokumente
Das Saisonkennzeichen beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Dafür benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (früher auch als Fahrzeugbrief und -schein bekannt),
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- SEPA-Lastschriftmandat,
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) mit Angabe des Geltungszeitraums,
- COC-Papiere oder bei erstmaliger Zulassung des Fahrzeuges die Datenbestätigung des Herstellers,
- TÜV-Untersuchungs- oder Prüfbericht über eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung.
Ihr Saisonkennzeichen können Sie direkt bei der Zulassung anfertigen lassen. Andernfalls können Sie bei der Zulassungsbehörde Ihr Wunschkennzeichen reservieren und es anschließend online bestellen. Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen fallen einmalig 27 bis 30 Euro an. Zudem muss noch das Nummernschild selbst bezahlt werden. Die Kosten hängen hierbei vom Schildermacher ab und liegen zwischen 20 und 40 Euro für zwei Schilder.
Und was passiert außerhalb des Geltungszeitraums?
Ist das Saisonkennzeichen abgelaufen, dürfen Sie Ihr Fahrzeug bis zum Beginn der nächsten Saison (also beispielsweise bis zum ersten April des nächsten Jahres) nicht mehr bewegen oder auf öffentlichem Boden parken. Auch Werkstattbesuche oder Überführungsfahrten sind verboten. Halten Sie sich nicht an diese Regeln, können folgende Bußgelder auf Sie zukommen:
- 40 Euro für das Parken auf öffentlichem Grund außerhalb des Zulassungszeitraums,
- 50 Euro für die Inbetriebnahme des Fahrzeugs außerhalb des Zulassungszeitraums.
Übrigens: Wenn Sie Ihr Fahrzeug außerhalb des Geltungszeitraums ordnungsgemäß unterbringen, beispielsweise in einer Garage oder auf einem privaten Stellplatz, gilt eine Ruheversicherung. Gegen Diebstahl oder Vandalismus sind Sie also auch in der kalten Jahreszeit versichert.
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