Niedersachsen hatte am 19. Dezember 2018 als erstes Bundesland eine Anlage zur Verkehrsüberwachung durch Abschnittskontrolle, die sogenannte „Section Control“ (Streckenradar) in Betrieb genommen. Dabei werden erstmalig in Deutschland an der Bundesstraße 6 in der Region Hannover die gefahrenen Geschwindigkeiten nicht wie bisher punktuell, sondern über einen längeren Streckenabschnitt geprüft. Während die Gewerkschaft der Polizei und andere Insitutionen wie etwa der Deutsche Verkehrssicherheitsrat DVR diese Installation als geeignetes Instrument zur wirksamen Überwachung von Geschwindigkeitsverstößen an unfallträchtigen Straßenabschnitte erachten, hat das das Verwaltungsgericht Hannover am 12.01.2019 entschieden, dass das Streckenradar sofort abgeschaltet werden muss. Grund sind datenschutzrechtliche Bedenken, da die Kennzeichen aller vorüberfahrenden Kfz von dem System erfasst werden. Dafür fehlten aber - so die Richter - die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen im niedersächsischen Polizeigesetz.
Der sofortige „Strexit“ der niedersächischen Landesregierung ist aber aller Voraussicht nach kein endgültiger, sondern nur von vorübergehender Dauer. Das niedersächsische Innenministerium ließ verlautbaren, dass mit dem für Mai zur Verabschiedung vorgelegten neuem Polizeigesetz, eine ausreichende Grundlage zum Einsatz des Streckenradars geschaffen werde. (Bilder: Jenoptik AG)
Autor: Mathias Ebeling
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