Schnell noch die Einkaufstüten im Kofferraum verstauen, Klappe zu und losfahren – doch dann rumst es. Meist kein großer Schaden, aber heftiger Ärger ist die Folge.
Wer ist schuld?
Klar sollte sein: Auch auf Parkplätzen vor dem Supermarkt und vor Wohnhäusern gilt die StVO - die Straßenverkehrsordnung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um öffentliche oder um private Straßen handelt. Allerdings ist ein Parkplatz in den meisten Fällen keine Straße. Deshalb gilt auf Parkplätzen in der Regel nur der Paragraf 1(§1) der Straßenverkehrsordnung, der die Autofahrer zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Die Regel „rechts vor links“ hat keine Gültigkeit. Passiert ein Unfall, sind laut dem WDR meistens beide Autofahrer schuld. Dabei ist gleichgültig, wer von rechts und wer von links kam. Eine Rolle kann aber die Geschwindigkeit, in der die Autos auf dem Parkplatz unterwegs sind, spielen. Weil §1der StVO besondere Rücksicht verlangt, dürfen Autofahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit, also mit fünf bis zehn km/h fahren.
Pfeile sind nicht bindend
Viele Supermarktbetreiber versuchen den Verkehr auf ihren Parkplätzen mit Pfeilen, die die Fahrtrichtung vorgeben, zu regeln. Manche Richter sehen das anders. Sie betrachten das nur als eine „Empfehlung“. Wer beispielsweise zur Ausfahrt abkürzen will und in entgegengesetzte Richtung fährt, muss keine Strafe fürchten. Selbst wenn dabei ein Unfall passiert, ist er nicht automatisch der Schuldige.
Das gilt auch fürs Parken: Wer rückwärts ausparkt und dabei einem anderen Fahrer ins Auto knallt, ist im normalen Straßenverkehr in der Regel automatisch schuldig. Auf Supermarkt-Parkplätzen nach Erkenntnissen des Rundfunksenders nicht. Häufig bekommt vor Gericht auch der Fahrer eine Teil-Schuld, dem ein anderer Fahrer beim rückwärts Ausparken vors Auto fährt. Insbesondere wenn er nicht nachweisen kann, dass er auf dem Parkplatz nur Schrittgeschwindigkeit gefahren ist.
Frauen-Parkplätze gibt es nicht
Verbale Attacken gibt es oft, wenn Männer ohne Kinder sich auf Frauen oder Familienparkplätzen breit machen. Jedoch: Wer als Macho auf diesen Plätzen parkt, ist zwar unhöflich. verstößt aber gegen keine rechtlichen Vorgaben. Frauen- und Eltern-Parkplätze gibt es im deutschen Verkehrsrecht nicht. (Foto: Helmut Weinand)
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