Nach den aktuellen Beschlüssen des Corona-Krisengipfels bleiben die Kfz-Werkstätten aufgrund ihrer Systemrelevanz geöffnet, und Automobile können weiterhin produziert werden. Der stationäre Autohandel als Absatzkanal bleibt jedoch zunächst bis Mitte Februar untersagt.
Das stößt im Kfz-Gewerbe auf großes Unverständnis. "Mit der Verlängerung des Lockdown wird die Schraube wieder ein Stück weitergedreht und erhöht den wirtschaftlichen Druck auf die mittelständisch geprägten Automobilhändler", zeigt sich ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn besorgt. Ohne Zweifel müsse alles getan werden, um die Verbreitung des Virus und seiner Mutationen nachhaltig zu stoppen. "Wir benötigen jetzt aber sehr schnell eine Perspektive für das existenziell wichtige Frühjahrsgeschäft", so Peckruhn. Das dürfe nicht ein zweites Mal im Lockdown versinken.
Ergänzend wies der ZDK-Vizepräsident darauf hin, dass die Corona-Krise der aktuelle Höhepunkt einer Reihe massiver Beeinträchtigungen des Automobilhandels in den vergangenen 13 Jahren sei - von der Finanzkrise 2008/09 über den Abgas-Skandal 2015, die Umstellung auf das seit 1.9.2017 gültige WLTP-Typgenehmigungsverfahren und die Diesel-Fahrverbote seit 2018 bis hin zum zweiten stationären Verkaufsverbot innerhalb von zwölf Monaten. Hinzu komme die anspruchsvolle und mit finanziellen Belastungen verbundene Transformation der Betriebe hin zur Elektromobilität. "Wir betreiben ein beratungs- und kapitalintensives Geschäft mit hochwertigen Gütern", betont Peckruhn. "Es ist momentan kaum möglich, das Volumen der Fahrzeugbestellungen für das Frühjahrsgeschäft zu kalkulieren. Bleiben die Händler auf georderten Autos sitzen, reden wir hier bundesweit über drohende finanzielle Belastungen in Milliardenhöhe", so Peckruhn. "Dadurch werden viele Existenzen gefährdet. Und deshalb sind zusätzliche Entschädigungen auch für den Autohandel erforderlich."
Noch zielführender sei es jedoch, die Autohäuser schnell wieder zu öffnen. Mit ihren meist großen Verkaufsräumen bei geringer Kundenfrequenz sowie unter erprobter Einhaltung der Corona-Schutzauflagen sei dies ohne erhöhtes Infektionsrisiko problemlos möglich.
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