Verkehrsrecht

Rote Ampel oder Stau: Abkürzung über Nebenstraße erlaubt

Verkehrsrecht : Rote Ampel oder Stau: Abkürzung über Nebenstraße erlaubt
Erstellt am 17. Oktober 2016

Man steht an der roten Ampel zum Rechtsabbiegen oder ganz einfach im Stau. Und zack – ein frecher Autofahrer nutzt die danebenliegende Tankstelle oder die Zufahrt zum Hotel zur Durchfahrt und ist weg. Verboten oder erlaubt? Ganz klar: Das Verhalten ist dreist, aber kein Polizist darf sich daran stören. Denn: Die Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich auch auf privaten Straßen und Parkplätzen. Da steht aber die Ampel nicht!
Daher: Wer beispielsweise über eine Tankstelle, Zufahrt oder einen Parkplatz abkürzt und so eine rote Ampel oder einen Stau umfährt, macht sich laut dem Rundfunksender WDR nicht strafbar. Ein Abkürzen über den Gehweg oder einen Radweg ist verboten, nicht aber über ein angrenzendes Grundstück. Die Polizei darf also kein Knöllchen schreiben. Punkte werden natürlich auch nicht fällig, es handelt sich keineswegs um einen "Rotlichtverstoß". Helmut Weinand

Foto: Weinand

 

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