Ab 01.01.2012 soll die Rückdatierung der Plaketten zur HU völlig abgeschafft werden, eine Rückdatierung als Strafe ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, da dies technisch und juristisch nicht begründbar ist. Ein Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums liegt vor und soll dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieser sieht vor, dass die Rückdatierung zwar entfällt, bei einem Überschreiten der HU von mehr als 2 Monaten wird aber mit einem Verwarnungsgeld und einer zusätzlich umfangreicheren Überprüfung des Fahrzeugs zu rechnen sein. Nach den Recherchen des DEUVET haben sich jedoch noch nicht alle Bundesländer auf dieses Vorgehen geeinigt. Hierzu ist aber lediglich die Mehrheit der Stimmen im Bundesrat erforderlich. Sollte die Zustimmung der Bundesländer nicht erfolgen wird die Rückdatierung aus juristischen Gründen ersatzlos gestrichen. Das Bundesverkehrsministerium rechnet mit dem Inkraft treten zum 1. April 2012, der ursprüngliche Termin ist wohl nicht zu halten.
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